Hausordnung

Wir sind nicht nur verantwortlich für das,
was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun.
Voltaire (1694- 1778)

A: Hausordnung

1. Die Benützung des Schulgebäudes u. der Liegenschaft ist nur zum Zwecke des Schulbetriebes und der Ganztagsbetreuung gestattet.
Sonstige Benutzungen brauchen die schriftliche Zustimmung des Schulerhalters (Stadtgemeinde Mödling) und der Schulleitung.
2. Vorsprache bei den Lehrkräften ist außerhalb der Unterrichtszeit oder zu vereinbarten Terminen möglich; Vorsprachen in der Direktion nach vorheriger Terminabsprache.
3. Mitteilungen der Lehrerinnen / Schulleitung an die Eltern und umgekehrt erfolgen über das Mitteilungsheft.
4. Aus Gründen der Unfallgefahr ist das „Umherrennen“ im Gebäude nicht gestattet.
5. Das Abstellen von Fahrrädern und Scooter erfolgt ausschließlich in den Fahrradständern. (keine Haftung seitens der Schule)
6. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, bleiben zuhause.
7. Kinder achten selbst auf mitgenommene Spielzeuge, Schmuckstücke, Wertgegenstände und Geldbeträge. (Die Schule haftet für keine Verluste.) Alle Schäden sind sofort dem Schulwart oder der Lehrerin zu melden.
8. Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
9. Mitgebrachte Handys und Uhren/Geräte mit Handy Funktionen müssen in der Schule und bei Schulveranstaltungen abgeschaltet und in der Schultasche bleiben.
10. Beurlaubung vom Schulbesuch kann die Klassenlehrerin bis zu einem Tage erteilen. Für eine darüber hinausgehende Unterrichtsbefreiung muss ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung nach vorheriger Absprache mit der Klassenlehrerin gestellt werden.
11. Eltern warten grundsätzlich vor dem Schulhaus auf ihre Kinder und begleiten diese auch nur bis zur Eingangstüre.
12. SchülerInnen werden nach dem Unterricht beim Schultor entlassen.
13. Der Aufenthalt von SchülerInnen außerhalb der Unterrichtszeit bzw. Nachmittagsbetreuung ist nicht gestattet.
14. Unsere SchülerInnen dürfen sich mit Genehmigung der Lehrerin im Schulhaus frei und selbstverantwortlich bewegen.
15. Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulhaus während der gesamten Unterrichtszeit und der Nachmittagsbetreuung nicht gestattet.
16. Das Anbringen von Aushängen sowie das Verbreiten von Flugblättern u. sonstigen Publikationen unterliegt der Genehmigung der Schulleitung.

B: Regeln für unsere Schüler*innen

1. Komm rechtzeitig in die Schule, damit du dich in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten kannst! Nach dem Unterricht wähle den kürzesten Heimweg!
2. Wenn wir uns um Sauberkeit im Schulhaus und in den Klassen bemühen, können wir uns in der Schule so richtig wohl fühlen.
3. Trage im Schulhaus immer Hausschuhe. In den Garderoben am Gang finden die Straßenschuhe auf den Schuhablagen Platz. Ordnung halten erspart uns allen viel Ärger und Zeit.
4. Halte deine Schulsachen in Ordnung und sorge stets für Vollständigkeit (auch bezüglich Schere, Klebstoff, Turnsachen,…)
5. Achte das Eigentum anderer! Zuerst fragen und Einwilligung abwarten, wenn du etwas ausborgen willst.
6. Unterrichtfremde Dinge lassen wir zuhause.
7. Fundgegenstände gib bei deiner Lehrerin oder dem Schulwart ab!
8. Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sind unsere Ziele. Auch ein freundlicher Gruß gehört zum höflichen und respektvollen Umgang miteinander!
9. Bewege dich möglichst leise durch das Schulhaus.
10. Folge dem Unterricht aufmerksam und arbeite eifrig mit!
11. Konflikte werden bei uns nicht mit Gewalt gelöst – wenn du Hilfe brauchst, wende dich an deine Lehrerin!
12. Wenn du etwas vergessen hast, entschuldige dich am nächsten Tag bei deiner Lehrerin!

C: Regeln für den Nachmittag

1. Keine Abholmöglichkeit der GTS Kinder aus dem Speisesaal und aus der Lernstunde.
2. Bei Änderung der Abholzeiten ist unbedingt eine Eintragung in das Mitteilungsheft erforderlich.
3. Aus Sicherheitsgründen und auch um eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen, warten Eltern auf ihre Kinder vor der Schule.
4. Die Aufsichtspflicht der Schule endet mit dem Verlassen des Schulhauses zur ausgemachten Zeit.

Das sagt der Gesetzgeber:
Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.
Der Lehrer hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten.
Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen.
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.
Diese Hausordnung gilt ab Oktober 2015, und zwar so lange, wie sie nicht von der Schulkonferenz und dem Schulforum geändert wird.

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